Begeht ein Arbeitnehmer im Job einen Parkverstoß, handelt es sich nicht um (zu verteuernden) Arbeitslohn, wenn die Firma die Verwarnungsgelder begleicht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden …
(Orginal – Story lesen…)
Business News
Begeht ein Arbeitnehmer im Job einen Parkverstoß, handelt es sich nicht um (zu verteuernden) Arbeitslohn, wenn die Firma die Verwarnungsgelder begleicht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden …
(Orginal – Story lesen…)