Grundsätzlich sind Verhandlungen in Strafsachen vor dem Amtsgericht öffentlich, jedenfalls wenn die Angeklagten mindestens 18 Jahre alt, also erwachsen sind. Dass sich tatsächlich interessierte Zuscha …
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Grundsätzlich sind Verhandlungen in Strafsachen vor dem Amtsgericht öffentlich, jedenfalls wenn die Angeklagten mindestens 18 Jahre alt, also erwachsen sind. Dass sich tatsächlich interessierte Zuscha …
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