„Wenn ein Vorstandsmitglied Kenntnis vom Umstand der Schädigung des Geldinstituts erlange, hat er dagegen vorzugehen. Er muss sie verhindern“, forderte Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmülle
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„Wenn ein Vorstandsmitglied Kenntnis vom Umstand der Schädigung des Geldinstituts erlange, hat er dagegen vorzugehen. Er muss sie verhindern“, forderte Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmülle
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