Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne Übernahme der Darlehen des Rechtsvorgängers

| Ein unentgeltlicher Erwerb i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 3 EStG liegt vor, wenn ein Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wird und dem Übergeber zwar ein (dingliches) Wohnrecht …
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