Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte

| Nach § 51 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1 BRAO ist jeder Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für …
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