Coronakrise: zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Chancen einer Insolvenz

Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a InsO und nach § 42 Abs. 2 BGB wird vorerst vom 01.03.2020 bis zum 30.09.2020 (nachfolgend „Aussetzungszeitraum“) ausgesetzt. Dies allerdings …
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