Nach dem Brexit gilt Großbritannien als Drittland im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO vgl. Art. 44-50). Deutsche Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern durch Cloud-Dienste in Großbritannien …
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Nach dem Brexit gilt Großbritannien als Drittland im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO vgl. Art. 44-50). Deutsche Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern durch Cloud-Dienste in Großbritannien …
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