WEMoG: Insolvenz und Aufhebung der Gemeinschaft

Überblick Ohne materiell-rechtliche Änderung, wird sich die Regelung des § 11 Abs. 3 WEG a. F., wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinschaft nicht stattfindet, künftig in § 9a Abs.
(Orginal – Story lesen…)