Der Freistaat Bayern haftet nicht für die Betriebsschließung der einstigen Großmetzgerei Sieber. Dies entschied das Landgericht München und wies die Klage des Insolvenzverwalters ab.
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Der Freistaat Bayern haftet nicht für die Betriebsschließung der einstigen Großmetzgerei Sieber. Dies entschied das Landgericht München und wies die Klage des Insolvenzverwalters ab.
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