Nach den bisherigen Regeln zur Mietpreisbremse darf eine Miete bei Neuvermietung einer Wohnung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen.
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Nach den bisherigen Regeln zur Mietpreisbremse darf eine Miete bei Neuvermietung einer Wohnung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen.
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