Ein Telefonverkäufer für Stromlieferverträge muss gegenüber den Kunden am Telefon seinen echten Namen angeben. Die Angabe eines Pseudonyms stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar. …
(Orginal – Story lesen…)
Business News
Ein Telefonverkäufer für Stromlieferverträge muss gegenüber den Kunden am Telefon seinen echten Namen angeben. Die Angabe eines Pseudonyms stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar. …
(Orginal – Story lesen…)