Bonn (dpa) – Das Bundeskartellamt hat einen Zusammenschluss der Nummer zwei und drei auf dem Markt für Geldtransporte und andere Bargelddienstleistungen untersagt. Die schwedische Loomis-Gruppe darf …
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Bonn (dpa) – Das Bundeskartellamt hat einen Zusammenschluss der Nummer zwei und drei auf dem Markt für Geldtransporte und andere Bargelddienstleistungen untersagt. Die schwedische Loomis-Gruppe darf …
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