Überblick Ohne materiell-rechtliche Änderung, wird sich die Regelung des § 11 Abs. 3 WEG a. F., wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinschaft nicht stattfindet, künftig in § 9a Abs.
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Überblick Ohne materiell-rechtliche Änderung, wird sich die Regelung des § 11 Abs. 3 WEG a. F., wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinschaft nicht stattfindet, künftig in § 9a Abs.
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