Das Finanzgericht bestätigte die Auffassung des Finanzamts, der Verlust sei dem Jahr 2012 zuzurechnen. Nach § 17 Abs.
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Das Finanzgericht bestätigte die Auffassung des Finanzamts, der Verlust sei dem Jahr 2012 zuzurechnen. Nach § 17 Abs.
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